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Antwort
Wenn du eine gewisse Zeit unentschuldigt in der Schule fehlst, obwohl du unter die allgemeine Schulpflicht fällst, zeigt dich deine Schule bei der zuständigen Bußgeldstelle wegen Verletzung der Schulpflicht an. I.d.R. sind es 5,00 € pro Tag, bei Vorsatz nach Paragraf 10 Ordnungswidrigkeitengesetz (also wenn du schon 2 oder mehr Verfahren in gleicher Sache hattest) wird das Bußgeld erhöht. In Niedersachen von 5 auf 10 Euro pro Tag.
Bist du unter 14 Jahren erhalten nur deine Erziehungsberechtigten einen Bußgeldbescheid, wegen Verletzung der allgemeinen Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Ab 14 Jahren bekommst du und deine Eltern je einen, sobald du 18 bist, nur noch du.