Deine Frage ist zwar schon eine Weile her, trotzdem möchte ich Dir antworten, das die Bepflanzung von Pflanzen an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Abstandsflächen auslösen. Das ist je Bundesland ggf unterschiedlich geregelt. Außerdem sollte je Bundesland nichts höher als ca 2 m an der Grenze gepflanzt werden.

Wir selbst haben auch Bambus an der Grenze gepflanzt, in NRW und da gilt 0,5 m Abstand bei der Bepflanzung und zwar nicht von Mitte Wurzel gemessen, sondern komplett inkl Ausbreitung bei vollem Wuchs gerechnet. Allerdings haben wir extra Bambus ohne Ausläufer gewählt, sondern nur mit horstbildenden Wurzelballen und schneiden den Bambus wie eine Hecke immer oben auf 2 Meter runter und seitlich an Nachbar's Drahtzaun auch jegliche Zweige, die über die Grenze hängen oder wachsen.

Das davon trotzdem Blätter über die Grenze fallen, kann ich auch nicht ganz vermeiden, aber ich einige mich mit Nachbarn so, dass ich 1-2 x im Jahr auf seiner Seite "aufräume". Man kann sich mit Reden und gemeinsam Lösungen suchen, die für alle annehmbar sind, oftmals einigen.

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