Das musst du eingedenk sich möglicherweise ergebender Konsequenzen wie dass es ans Licht kommt selbst mit deinem Gewissen ausmachen. Eine objektiv-moralische Beurteilung ist in der heutigen Zeit (zum Glück) nicht mehr möglich. Gutes ist gut und nicht zwangsläufig das, was die Regel sagt.
In die wie vielte Klasse geht ihr denn? Ich sage mal so: Selbst wenn es die 12. wäre, zählt das noch zum Teenagersein. Auf der einen Seite kann ich deinen Frust/deine Bedenken verstehen, auf der anderen sagst du ja, dass du ihn auch sexuell begehrst. Und wenn dir der körperliche Kontakt rein körperlich gefällt, würde in meinen Augen nichts dagegen sprechen, als es einfach zu genießen. Hab Spaß und diese Gedanken über Oberflächlichkeiten vs. echte Liebe kannst du dir in einem Jahr oder so immer noch machen. Viele würden dich bestimmt beneiden.
Am Ende sterben wir alle. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob jemand ein gutes oder schlechtes, ein leidvolles oder genüssliches Leben hatte. Jeder Schmerz ist also vorübergehend.
Ich will mich einmal dazu durchringen, dir eine sachliche Antwort zu geben: Die Lächerlichkeit deines Anliegens wird auch vom geltenden Recht aufgegriffen: Dem Gesetz nach können Gerichte offensichtlich belanglose Verfahren ablehnen.
Schreibe, dass du eine zweijährige Höhere Handelsschule oder was sonst besuchst und von dieser voraussichtlich im Sommer 2021 mit Erlangen der Fachhochschulreife abgehen wirst.
Ansonsten würde ich es Unterstufe nennen, aber umschreibe es lieber wie oben ausgeführt. Das klingt finde ich besser und für den Arbeitgeber ist es auch eher relevant, wann du mit der Schule fertig bist.
Weil Mord tatsächlich negative Auswirkungen hat, indem das Leben der getöteten Person ein Ende findet. Das Sündhafte am Fremdgehen/Alkoholgenuss ist nur künstlich-philosophischer Natur, v. a. wenn die/der Betrogene nichts davon erfährt.