OK. Ich habe die Antwort selbst in dem Antragsformular gefunden: "Lebensmonate, in denen Anspruch auf Mutterschutzleistungen besteht, gelten immer als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht. Sie können nicht als ElterngeldPlus Monate beantragt werden.".

Schade, dass der familienportal.de es nicht berücksichtigt...

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