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Hi technot,
meines wissens nach ist es möglich. Voraussetzung sind, dass du das "von" im Stammbuch nachweisen kannst. Genaueres kann dir vermutlich deine Gemeinde erläutern. Allerdings verlangt der Staat einen entsprechenden Betrag um das "von" wieder in den Namen zu schreiben.
Bei einem direkten Adelstitel werden die Hürden entsprechend größer und auch die Aufwendungen für den Staat steigen stark an. Aber ich denke auch hier bist du gut beraten dich entsprechend bei deiner zuständigen Gemeinde zu erkundigen.