Der DHL Ablagevertrag ist meines Erachtens eine Fars und von vorne bis hinten anfechtbar und kann wie es so schön heißt als gegenstandslos betrachtet werden. Warum... Der Zusteller MUSS unterschreiben, dass der Wunschort für Dritte nicht EINSEHBAR und auch NICHT ZUGÄNGLICH ist. - praktisch auch nicht für den Zusteller selbst der ja um das zu erfüllen einen Zweitschlüssel bräuchte. Somit unterschreibt der Zusteller dass dieser Fall gegeben ist. ( ein Verschwinden der Sendung wäre unmöglich) Sollte aber ein Kunde keinen passenden Ort haben und das Paket "einfach beim Haus hinter den Blumentopf als Wunschort äußern" und der Zusteller bestätigt aber oben genanntes, wäre es vom Zusteller ein grober Verstoß und der Vertrag nichtig und anfechtbar. Ich als Zusteller würde niemals unterschreiben dass der Ort für Dritte nicht zugänglich ist wenn dies nicht der Wahrheit entspricht- die falsche Zustellung eben bei der Hausmauer hinter den Blumentopf wäre ein fataler Gesetzes bzw. Vertragsbruch. Weiters sollten bei einem Vertrag immer beide Parteien einen Vertrag in Händen halten und nicht hoffen eine Kopie geschickt zu bekommen wenn es Probleme gibt. DHL hat in diesem Punkt massiven Aufholbedarf.

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