Hallo Makaveli,
Die erste Frage ist, ob du überhaupt vom Gewerbeamt eine Bewachungserlaubnis gemäß Paragraph 34a GewO erhalten hast? Falls nicht begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis 5.000,00 € belegt ist.
Wie sieht denn da der aktuelle Stand bei dir aus?
Ohne diese Erlaubnis wird Dir auch keine seriöse Firma Aufträge geben.
Bei Fragen zur Erlaubnis Helfe ich gerne weiter. Solltest du bereits eine entsprechende Erlaubnis haben, entschuldige ich mich für die Unterstellung.
Viele Grüße
Toni Schönherr
Gesellschafter Sicherheitsdienst Schneider UG