Hallo Makaveli,

Die erste Frage ist, ob du überhaupt vom Gewerbeamt eine Bewachungserlaubnis gemäß Paragraph 34a GewO erhalten hast? Falls nicht begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis 5.000,00 € belegt ist.

Wie sieht denn da der aktuelle Stand bei dir aus?

Ohne diese Erlaubnis wird Dir auch keine seriöse Firma Aufträge geben. 

Bei Fragen zur Erlaubnis Helfe ich gerne weiter. Solltest du bereits eine entsprechende Erlaubnis haben, entschuldige ich mich für die Unterstellung.

Viele Grüße
Toni Schönherr
Gesellschafter Sicherheitsdienst Schneider UG

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Hallo Outlaw,

Die zunächstgenannten 8,50 € sind falsch!

In jedem Bundesland in Deutschland gibt es für das Bewachungsgewerbe einen Tarifvertrag. Mit Wirkung zum 11.02.2016 wurde der für Baden-W. Geltende Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. D.h., dass dir keine Firma nur den Mindestlohn zahlen darf, sondern eine Grundvergütung in Höhe von 9,74 € incl. Aller Zulagen.

Eine aktuelle Übersicht findest du hier:

http://www.bdsw.de/cms/images/stories/tarif/Uebersicht%20Entgelt%202016%200201.pdf

Die Arbeitszeiten sind sehr unterschiedlich. Das kommt darauf an, wo du eingesetzt bist. Im Veranstaltungsschutz haben wir oft nur Arbeitszeiten von 4 - 7 Stunden, während es im Objektschutz auch länger geht.

Bitte beachte hier, dass die zulässige Arbeitszeit pro Tag 10 Stunden beträgt. Eine Ausnahme und damit eine Verlängerung auf 12 Stunden besteht, wenn der Dienst überwiegend aus Bereitschaft besteht.

Viele Grüße 

Toni Schönherr

Gesellschafter Sicherheitsdienst Schneider UG

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