Hallo Atews

Du bist nicht verpflichtet auf die ordnungsgemäße Funktion zu achten. Das ist Aufgabe des Vermieters/Verwalters. Ich persönlich würde nichts tun! Wenn du geschätzt werden solltest, kannst du gegen die nächste Betriebskostenabrechnung bzw. Gebrauchsabrechnung Widerspruch einlegen! Du hast da gute Chancen, wie schon so manche Urteile belegen! Bei mir war das mal mit dem Strom so. Aus unerkennbaren Gründen drehte der Regler langsamer bzw. gar nicht. Ich bekam 312,54 € Retoure. Das wollten die nicht hinnehmen. Ein kurzer Brief von einem Anwalt, und schon hatte ich ein Entschuldigungsschreiben!

Also versuch es! Mit dem Geld was über bleibt gehst du schön essen, und dankst den Stadtwerken (oder wer auch immer dein H2O Lieferant ist)!

MfG Strabahner

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