Nein, kann man nicht.

Subjektiv:

Der Empfänger könnte es als Drohung empfinden.

z.B. "Pass auf dich auf. .. Ich tu dir was an, wenn du nicht bei mir bleibst". Das wäre aber die Meinung des Empfängers, die auf einer Interpretation des Empfängers basiert.

Objektiv:

"Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen." https://de.wikipedia.org/wiki/Drohung

Wenn keine unangenehme Maßnahme angekündigt wurde, um eine zukünftige Handlungsmaßnahme zu beeinflussen, ist es objektiv keine Drohung.

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http://www.kinderzeitmaschine.de/neuzeit/kultur/reformation/epoche/reformation/ereignis/zwingli-in-der-schweiz.html?no_cache=1&ht=6&ut1=113&ut2=87

Ähnlich wie LUTHER suchte ZWINGLI einen tieferen Zugang zum Neuen Testament 

beschäftigte sich auch mit den Schriften des Kirchenlehrers AUGUSTINUS.

In vielen theologischen Fragen waren sich Luther und Zwingli einig.

Was das Abendmahl betraf, waren sie jedoch nicht gleicher Meinung.

Zwingli verstand das Abendmahl nur als Erinnerungsfeier.

Luther hielt daran fest, dass sich Brot und Wein beim Abendmahl in Leib und Blut Christi verwandelten.

Der Wittenberger lehrte, dass Christus „in, mit und unter“ Brot und Wein gegenwärtig sei (Konsubstantiation)

der Zürcher Reformator im Brot und Wein bloße Zeichen sah, die daran erinnerten, dass Christus seinen Leib und sein Blut hingegeben hatte. Während der Abendmahlsfeier sei Christus im Glauben, keineswegs jedoch in den Elementen präsent. 

Das Marburger Religionsgespräch

1529 trafen sich Luther und Zwingli.

Man nennt dies Treffen auch das Marburger Religionsgespräch.

Eine Unterscheidung von geistlicher und weltlicher Macht (LUTHERS Lehre von den zwei Reichen) gab es nicht. Da die Kirchengemeinde die oberste Instanz in geistlichen und in weltlichen Dingen war, durfte ihr auch kein Widerstand entgegengesetzt werden.

Hinsichtlich der Abendmahlsfrage ging es um die Gegenwart Christi beim Abendmahl in Gestalt der Hostie.

LUTHER vertrat die in dem kurzen Satz zusammengefasste Überzeugung: „Dies ist mein Leib“.

https://www.zhref.ch/themen/reformationsjubilaeum/allgemeine-informationen/huldrych-zwingli/zwingli-lexikon-von-a-bis-z-1/lexikon-l/luther-zwingli-unterschiede

Für ZWINGLI konnte das Wort Christi bei der Einsetzung des Abendmahls mit seinen Jüngern nur beinhalten: „Dies bedeutet mein Leib“.

In sehr vielen Punkten zögerte der Wittenberger, die bestehenden Traditionen sofort zu ändern, behielt sie vielmehr bei und versuchte dies auch zu rechtfertigen, während Zwingli meistens darauf drängte, sobald als möglich die bestehenden, der christlichen Lehre widersprechenden Verhältnisse zu ändern und zu einer biblischen Lehre und Praxis zurückzukehren.

Eine Einigung wurde nicht erzielt.

Somit spaltete sich die Reformationsbewegung.

Die Anhänger Luthers waren fortan die "Lutheraner", die Anhänger Zwinglis und später Calvins nannten sich die "Reformierten". Wer evangelisch ist, muss darum bei der Frage nach seiner Religionszugehörigkeit auch heute noch angeben, ob er "evangelisch-lutherisch" oder "evangelisch-reformiert" ist.

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