Also ich hab mir jetzt den Mietvertrag angeschaut und nix besonderes gefunden. Das einzigste was mir aufgefallen ist, ist das hier:
NR.7 Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters
(1)Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Wohnungsunternehmen, wenn er
a) die Wohnung oder einzelne Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überläßt, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer(Besuch),
b) die Wohnung oder einzelne Räume zu anderen als Wohnzwecken(!!!!) benutzt oder benutzen lässt,
Also kann ich laut dieser Aussage im Mietvertrag mit meinem Keller machen was ich will ich könnte laut dieser Aussage sogar dort wohnen weil es zu Wohnzwecken gehört oder meint ihr nicht?
Bitte um Antwort Danke im Vorraus Gruß Darek P.