Wbg Beschwerde wegen Fitnessraum im Keller. Wichtig!

Guten Abend,

und zwar hat mein Vater heute einen Brief von der WBG-Nürnberg bekommen. Es handelt sich hier um die Kellernutzung seines Kellers. Und zwar er hat schon seid über 16 (SECHSZEHN) Jahren einen Fitnessraum im Keller den mein Vater und seine Söhne wie z.B. ich benutzen. Im Keller stehen ein paar Fitnessgeräte und mehr nicht. Der Keller ist immer sauber und wir sind auch sehr leise so das man uns nichtmal im Hausgang hört. Das eigentliche Problem ist das er heute diesen Brief bekommen hat da steht das der Keller nur als zusätzliche Abstellmöglichkeit dient und nicht als Fitnessraum. Es wird von der WBG gefordert das wir AB SOFORT nicht mehr den Kellerabteil als Fitnessraum nutzen dürfen. Meine Frage dazu ist ob das rechtlich ist oder was der Mist einfach soll? Es gab 16 Jahre überhaupt keine Probleme und mein Vater hat sogar vor 16 Jahren den Betreuer der WBG gefragt ob das in Ordnung geht, und dieser sagte das es kein Problem ist. Mein Vater war schon persönlich bei der WBG und die Frau war einfach so hohl und wollte keine Einsicht zeigen und meinte nur das dieses nicht erlaubt ist und das der Keller nur dazu dient was abzustellen und man darf sich da nicht länger aufhalten. Diese Frau arbeitet dort erst seid 3 Monaten und lässt sich nix einreden und mit Ihr kann man sich leider nicht richtig unterhalten so die Aussagen meines Vaters. Ich werde nächste Woche nochmal persönlich hingehen und möchte hiermit wissen ob ich was dagegen tun kann oder ob diese Betreuerin wirklich einfach meinen Vater den Aufenthalt im Keller verbieten darf?

Ich bitte um schnelle Antworten und bin Ihnen jetzt schon sehr dankbar dafür. Es würde mich auch freuen wenn sie mir irgendwelche Auszüge aus Gesetzbüchern oder Internetseiten zeigen können wo dieses verboten/erlaubt ist.

Mit freundlichen Grüßen Darek P.

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Also ich hab mir jetzt den Mietvertrag angeschaut und nix besonderes gefunden. Das einzigste was mir aufgefallen ist, ist das hier:

NR.7 Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters

(1)Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Wohnungsunternehmen, wenn er

a) die Wohnung oder einzelne Räume entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überläßt, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer(Besuch),

b) die Wohnung oder einzelne Räume zu anderen als Wohnzwecken(!!!!) benutzt oder benutzen lässt,

Also kann ich laut dieser Aussage im Mietvertrag mit meinem Keller machen was ich will ich könnte laut dieser Aussage sogar dort wohnen weil es zu Wohnzwecken gehört oder meint ihr nicht?

Bitte um Antwort Danke im Vorraus Gruß Darek P.

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