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Hieraus kann man das glaub ganz gut ableiten "Wird das hintere amtliche Nummernschild durch einen Fahrradträger verdeckt, so muss ein weiteres DIN-Schild am Fahrradträger angebracht werden. Diese Kennzeichen müssen nicht von Ihrer Zulassungsstelle mit Plaketten versehen werden." Das steht auf jeden Fall auf der Seite http://faventis-vertrieb.de/kfz-kennzeichen/kfz-kennzeichen.html