Hallo, ich tippe auf Raupenbefall. Läßt sich an kleinen braunen Krümel feststellen. Mir hat dieses gefräßige Tier eine echte alte Rose ins Jenseits befördert.

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Hallo Sigrid13,

zusammen mit Fotos von den örtlichen Gegebenheiten, der Hecke und Plan beim Mieterbund Rat einholen. Deine Schilderung klingt sehr nach Grenzverletzung, deswegen würde ich mich sehr schnell rechtlich beraten lassen und dann mit dem Nachbarn (wenn er es denn war, ansonsten sich umhören, ob die Schneideaktion beobachtet wurde) reden. Mit dem Wissen um rechtliche Zusammenhänge kannst Du überzeugter auftreten. Je schneller Du reagierst, umso besser; ich würde auch noch eine gute Nachbarschaft betonen; es ist immer ein Miteinander! Viel Glück! Skina

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Hallo sunnyfee, mir ist noch was eingefallen, was Du machen kannst, wenn Du keinen "Gärtner" bekommen kannst: besorge Dir eine Sichel, ist zwar mühseliger, aber geht auch zur Not, denn das Gras muß weg!

Sorry, in meiner ersten Antwort sind ein paar Durcheinandergeratenheiten. Und ich kenne mich in DIESER Technik noch nicht so gut aus, z.B. wie man nachträglich noch schnell was ändern kann. Aber Mietrecht! Brauche aber trotzdem ab und zu Unterstützung vom MieterSCHUTZbund... :-) Skina

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Hallo sunnyfee, wir haben eines gemeinsam: nämlich einen Vermieter, der rechthaberisch ist und meint, nur nach seiner Ansicht haben die Mieter zu leben! Dass er jetzt in dieser Art und Weise auftritt, hat mit großer Sicherheit auch mit Deinem bevorstehenden Auszug zu tun, er empfindet das wohl als persönliche Kränkung. Oder weiß er von der Kündigung noch nichts? Oder hat er Deine Absicht von anderen Mietern erfahren? Mir scheint das Verhalten des Vermieters willkürlich, zumal Du ja auch sagst, bei drei anderen Mietern würde deren Rasen ebenso hoch stehen wie bei Dir. Weißt Du, ob er diesen anderen Mietern das Gleiche angedroht hat?? So erfährst Du, ob er nur Dich auf dem Kicker hat! Vorsicht beim Erkundigen! Es gibt Mieter, die sind Zuträger und werden mit ein paar weniger Euro Miete belohnt! WAR ALLES SCHON DA!

Was genau steht im Mietvertrag?! Wenn das Gras ZU hoch steht, ist es wirklich ratsam, den gemeinschaftlichen Rasenmäher NICHT zu benutzen. Wenn daran auch nur ein Fitzelchen kaputtgeht, wird er Dir die Reparaturkosten anlasten. Beweise dann mal das Gegenteil, ob die Delle nicht schon vorher da war! Er wird Dir diese Kosten von der Kaution ohne Wimperzucken abziehen und die Gemeinschaft freut sich über einen funkelnagelneuen Rasenmäher! Und die "Neuanschaffung" wird in der Nebenkostenabrechnung erscheinen, und auf alle Miter umgelegt, so verdient er noch daran.

Der Vermieter darf nicht einfach so irgendwas veranlassen. Er hat Dich anzusprechen, Dir Fristen zu setzen, Dich auf die Konsequenzen hinzuweisen, und ERST dann darf er, falls Du in der Zwischenzeit nicht gehandelt hast oder in Absprache mit ihm, auf Deine Kosten Abhilfe schaffen. Wenn man es genau nimmt, darf der Vermieter nicht mal ohne Deine Erlaubnis auf Deinw Wiese treten, das wäre schon Hausfriedensbruch. Was noch den Rasenmäher angeht: das Gras ist inzwischen zu nass und die Erde ebenso, Du kommst mit einem Rasenmäher nicht mehr durch, die Erde verschmutzt das Gerät und müßte professionell gereinigt werden. Erspare Dir den ganzen Bohei! Ich kann Dir folgendes raten: suche per Anzeige einen "Gärtner", der mit der Sense durchgeht (obwohl das Ende November auch blöd ist: in den nächsten Tagen macht der Frost das Ganze dem Erdboden gleich.) und für künftige Zeiten würde ich diesen Gärtner nach Bedarf engagieren: das kostet Dich je nach Aufwand 10 bis 15 Euro pro Stunde und macht die anderen neidisch, weil Du Dir diesen "Luxus" leistest!

Noch eine Anregung: bedenke bei Deinem Auszug, dass evtl. der "Rasen" geschädigt ist, weil durch das späte "Mähen" Gras samt Wurzeln herausgerissen werden. Da ist es gut, ein Paket Rasensamen "rechtzeitig" auszustreuen. Packung und Kaufbeleg würde ich aufheben, denn da könnte Dein Vermieter auch noch was zu bemängeln haben.Und Dir womöglich die Kosten für eine Runderneuerung des Rasen durch eine offizielle Gartenfirma in Rechnung stellen! Hast Du Kaution hinterlegt? Nach der neuesten Rechtsprechung hat der Vermieter 6 Monate nach Auszug die Möglichkeit, nach Deinem Auszug Dinge in Rechnung stellen und von der Kaution abzuziehen. Deshalb GRÖSSTE Sorgfalt bei der Wohnungsabnahme! Nur mit Zeugen und Kamera!!Ich an Deiner Stelle würde die leere Wohnung Zentimeter für Zentimeter fotografieren und das mit Zeugen.

Noch eine Anregung: werde Mitglied beim Mieterschutzbund, dort bekommst Du guten Rat. Es gibt Gesetze, die für alle da sind! Besorge Dir "DAs Mieterhandbuch", ich habe Wochenlang darin gelesen und war völlig fasziniert, was da alles geregelt,Meine Antwort ist sehr lang geworden; ich bin in einer ähnlichen Situation bitte d.,h. nämlich im Umkehrschluß, dass es notwendig war, die Dinge zu regeln! Das Gute daran: ALLE müssen sich daran halten, und wenn nicht, ist es einklagbar.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen! Ich würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst! Alles Gute!

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