Hallo
Es kommt darauf an, wann der Wohnwagen zugelassen ist.
Seit dem 10. Januar 2014 muss die tatsächliche Leermasse von Autos und Caravans in den Papieren stehen.
Die Werte, die bisher unter Position G in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) vermerkt waren, waren lediglich Näherungswerte.
Ab Januar 2014 hat sich das geändert. Seitdem müssen im Fahrzeugschein die tatsächlichen Werte im fahrbereiten Zustand, zuzüglich der am Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung stehen.
Alle Fahrzeuge deren COC ein Druckdatum ab dem 10. Januar 2014 ausweisen, haben die neue Verordnung zu erfüllen.
Die tatsächliche Masse des Caravans im fahrbereiten Zustand bedeutet:
- Masse des leeren Fahrzeugs + volle Gasflasche (Aluflasche erlaubt) + voller Frisch- und Toilettenspülwassertank + gefüllter Frischwasser-Erhitzer (falls vorhanden)
Die Werte im Schein können jedoch trügerisch sein und von den Realwerten abweiche. Denn es gilt eine Toleranz von fünf Prozent.
In deinem Fall kann es sein, dass die erste Angabe die Masse im fahrbereiten Zustand ist (1150 kg) und die zweite Angabe die Masse im fahrbereiten Zustand zuzüglich der am Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung...(1400 kg)
Ich hoffe ich konnte dir helfen...