Unsere Kinder sind gestern vom Jugendamt abgeholt weil unsere Tochter behauptet sie wird geschlagen!

Guten Morgen,

nach einer Schlaflosen Nacht wende ich mich an euch. Wir haben 2 Kinder, unsere Tochter ist 7 Jahre und unser Sohn ist 2 1/2 Jahre. Gestern in der Schule soll unsere Tochter sich einer Aushilfslehrin anvertraut haben das sie Zuhause bei uns Geschlagen wird. Die Lehrerin rief das Jugendamt, worauf das amt meine frau zuhause aufsuchte und anordnete die Kinder in einem Krankenhaus zu Untersuchen. Ich,also der beschuldigte Vater konnte in der Zeit nicht informiert werden da bei uns auf der arbeit absolutes Handy verbot ist, also wurde ich nach feierabend vor vollendeten tatsachen gestellt, meine Kinder wurden zu Pflegeeltern gebracht. Na klar schimpfe ich mit meinen Kindern wenn sie was falsch machen bzw. nicht hören wollen, aber ich schlage sie nicht! Dies hatte auch die Untersuchung im Krankenhaus ergeben, es wurden ledeglich ein paar kleine kratzer Fotografiert und Dokumentiert die sich unsere Kinder beim Spielen mit der Katze zu gezogen haben. Meine Frau und Ich sind am Boden zerstört, es fühlt sich an als hätte man uns das Herz raus gerissen.

Seit einigen Wochen lügt unsere Tochter uns zwischen durch an oder erzählt Geschichten von ihren Freunden in der Schule z.b. das ein mädchen schläge auf dem Kopf bekommt wenn es Fehler bei den Hausaufgaben bekommt. Ein anderes Mädchen soll ihr erzählt haben das Sie (also die Freundin) schon Sex(Sie hatte das F..... wort benutz anstatt sex) gehabt haben soll mit einem Jungen im selben alter. Und nun das habe sie erzählt ich würde meine Familie Schlagen.

Wir haben ein Umgangsverbot bekommen und haben am Montag morgen um 10:00Uhr einen Termin auf dem Jugendamt bekommen. Wir verstehen das nicht, Unsere Tochter kommt nirgends zu kurz,sie wird auch nicht benachteiligt gegenüber unseren Sohn der Jünger ist und wie oben schon geschrieben, geschlagen werden unsere Kinder auch nicht.

Hat event. hier schonmal jemand das selbe mit gemacht und hat Tipps für uns? Obwohl wir eigentlich nichts zu befürchten haben empfinden wir ein Riesen angst. Bitte macht uns irgendswie Mut. Wir haben noch nie was mit dem Jugendamt zu tuhen gehabt und nun sind einfach unsere Kinder weg. Wir sind am ende,bis Montag um 10Uhr Morgens ist es noch so lang....

Danke für´s Lesen unseres Hilfeschreihs.

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Hallo "HilfloseEltern1",

ich schließe mich größtenteils meinen VorrednerInnen an, dass Ihr Vortrag glaubwürdig klingt. Indessen hoffe ich, dass Sie den Termin beim Jugendamt wahrgenommen haben und die Vorwürfe sachlich entkräften konnten. Das Jugendamt hat Im Übrigen geboten und insoweit richtig gehandelt, wie insbesondere "winterschmacht" bereits treffend herausgestellt hat.

Da leider unbekannt bleibt, inwieweit dramatisch Ihre Tochter der Lehrkraft von mutmaßlicher häuslicher Gewalt erzählt hat, kann man daher bei neutraler Betrachtung auch der Lehrerin nicht vorwerfen, dass diese überzogen oder vorschnell gehandelt hat. Eine Einrede wegen der Behandlung dieser Angelegenheit durch das Jugendamt oder der Lehrkraft anzubringen, wäre meines Erachtens eher kontraproduktiv, wie ansonsten "Mucker" treffend zu bedenken gibt.

Ohne Ihre Tochter zu kennen, neige ich dazu, die von "taigafee" in Betracht gezogenen Gedanken in Erwägung zu ziehen, dass Ihre Tochter den vermutlichen Mangel an Aufmerksamkeit dadurch ausgleicht, indem sie dramatische Geschichten erfindet und diese verbreitet, ohne dabei über die Konsequenzen nachzudenken - sowohl ist das Alter Ihrer Tochter im Hinblick auf deren "Einsichts-Horizont" hierfür ein Anhaltspunkt als auch der Umstand, dass Sie einen Sohn mit zweieinhalb Jahren haben, der aktuell aus nachvollziehbaren Gründen wohl mehr Hingebung als möglicherweise die Tochter erfährt.

Da Ihr Anhörung beim Jugendamt offenbar noch aussteht, ist der Ausgang noch ungewiss. Allerdings sollten Sie hinsichtlich etwaiger Einlassungen gegenüber dem Jugendamt nunmehr vorrangig sachlich und gleichermaßne überlegt vorgehen, selbst wenn bercehtigt und tatsächlich nicht zu erwarten steht, dass Ihre Tochter Schaden nimmt, wenn sie zu Ihnen in die Familie zurückkehrt. Das Jugendamt und auch die Lehrkraft sind aufgrund einer gesetzlichen Pficht (u.a. Art. 6 I GG zu und 1684 ff. BGB) tätig geworden, dies insbesondere, wenn ein dringender Verdacht auf Gefährung des Kindeswohls vorliegt und gleich, ob dieser vorab schon bewiesen bzw. entkräftet werden könnte.

Dass sich Ihre Tochter, wohl im Rahmen einer temporären Verbleibensanordnung derzeit bei Pflegeeltern befindet, ist zunächst ungewöhnlich aber wohl vorrangig dem Umstand des Alters Ihres Kindes geschuldet. Dieser für Sie und wohl weitestgehend auch für Ihre Tochter unbefriedigende Zustand dürfte vorliegend aber allenfalls für die Dauer der dahingehend angestellten Ermittlungen bzw. Überprüfung kurzzeitig anhalten - ansonsten müsste hierzu ein familiengerichtlicher Beschluss nach § 1674 BGB vorliegen, der das Ruhen der elterlichen Sorge anordnet und gegen welchen Sie selbstverständlich Einrede erheben können.

Zudem ist eine Trennung des Kindes von der Familie das letzte zulässige Mittel, wobei die Grundrechte des Kindes stets gewahrt bleiben müssen. Im Übrigen wären im Streit über den Verbleib die Pflegefamilieneltern nicht etwa Verfahrensbeteiligte sondern lediglich anzuhörenden Personen im Einzelfall, ferner bedarf es bei einer ohnehin tragfähig zu begründenden, gerichtlichen Entscheidung über den endgültigen Verbleib bei Pflegeeltern zuletzt und grundsätzlich auch der Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes. Ich persönlich nehme in Ihrem Fall aber nicht an, dass dies überhaupt zum Tragen kommt.

Wichtig für Sie zu wissen ist eventuell, dass eine Trennung des Kindes von der Familie keineswegs gleichbedeutend mit dem Verlust der Elternrechte ( vgl. Art 6 II Satz 1 GG und zum Grundsatz der elterlichen Sorge: § 1626 BGB) ist. Ganz im Gegenteil: Die Eltern als Erziehungsberechtigte haben gegenüber dem Staat den Vorrang, ein Eingriff durch den Staat in das Sorgerecht wegen rechtlichen oder tatsächlicher Gründen ist grundsätzlich immer nur dann zugestanden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ihre Ansprüche als sog. Herkunftseltern ergeben sich mitunter aus § 1632 BGB (ansonsten vgl. zur elterlichen Sorge §§ 1626 - 1698b BGB und Kindschaftssache im Familienverfahren §§ 151 - 168a FamFG).

Bestenfalls und im Zweifel über die weitere Vorgehensweise folgen Sie den gutgemeinten Ratschlägen von "auchmama", "Entdeckung" sowie "Mucker" ziehen umgehend eine Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht hinzu.

Ich wünsche Ihnen von hieraus alles Gute und drücke Ihnen die Daumen.

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Du darfst Dich auf ein Bussgeld von 10 EUR einstellen, wenn Du Deine Beleuchtungseinrichtung nicht genutzt hast, obwohl diese intakt und vorhanden war, sowie insbesondere die Sichtverhältnisse das Einschalten der Beleuchtung erforderten ( § 17 Abs. 1 StVO - Strassenverkehrsordnung). Sofern begleitend eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer vorliegt, kann sich das Bussgeld auf 15 EUR erhöhen, mit Unfallfolge werden sogar 35 EUR fällig.

Insofern Dein Fahrrad keine Beleuchtung hat oder diese defekt ist, gilt Ähnliches, d.h es sind zunächst 10 EUR, bei Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer 20 EUR und bei Unfallfolge 25 EUR Bussgeld zu zahlen - es sind dabei allerdings die Sichtverhältnisse hierzu nicht von Belang ( § 23 Abs. 1 StVO).

Die Polizei wird Dich demnach also, verbunden mit einem ausgesprochenen Verbot der Weiterfahrt, daher zum Absteigen auffordern und Deine Personalien erheben.

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Hallo "skyfly71",

Um diese Auswahlmenüs steuern zu können, ist es erforderlich, die sog."MFV-Eingabe" zuzuschalten. Bei Deinem Telefon gibt es leider hierzu keine eigens angelegte Taste, so dass Du eine solche zunächst programmieren bzw. anlegen mußt. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Zunächst muß eine entsprechende Funktion bzw. die Kennziffer (für die gesuchte Funktion: 69) einer Funktion ausgewählt werden. In Deinem Fall nennt sich die Funktion je nach Serie Deines Apparates entweder "Transparenz in MFV" oder "Umschalten auf MFV-Eingabe".

  • Die Auswahl der Funktion bestätigst Du bitte mit der Taste "OK" (es befindet sich darauf auch ein Lautsprechersymbol).

  • Anschließend muß eine Programmtaste (rechter Tastenblock mit Labelfeld, bestenfalls eine freie bzw. unbelegte) ausgewählt, d.h. gedrückt werden. Zum Bewegen innerhalb der Auswahl nutze bitte die linke, mit "- (Minus)" belegte und rechte, mit einem "+ (Plus)" belegte Taste.

  • Die Bestätigung der gewünschten Belegung erfolgt mit der Taste "Auflegen".

Die Funktion ist damit erfolgreich auf eine Programmtaste gespeichert und somit künftig jederzeit verfügbar. Ich würde empfehlen, die Taste mit einem Labelaufkleber o.ä. (ggf. sogar beiliegend) zu markieren.


Um die Funktion "MFV" zu nutzen, drücke bitte während eines solchen Telefonats gleich nach Verbindungsaufbau die entsprechend programmierte Taste oder wähle alternativ die Kennziffer (Ziffer: 69) für die gewünschte Option. Durch nochmaliges Drücken dieser Programmtaste schaltest Du dieses Merkmal wieder ab, ansonsten ist diese Funktion spätestens dann deaktiviert, wenn die Verbindung beendet wurde.


Zur Sicherheit ist unter nachstehendem Link eine Bedienungsanleitung für das "Alcatel Premium Reflexes 4440" abrufbar:

http://www.fh-zwickau.de/fileadmin/zki/telefonzentrale/premiumreflexes4400.pdf

Sofern es sich um das Gerät "Alcatel "Premium Reflexes 4020" handelt, kann ich auf Wunsch mit einer weiteren Quelle dienen (leider ist innerhalb eines Beitrags bei GF nur eine Verlink möglich) . Die Funktionen und die Einrichtung der verschiedenen Alcatel-Geräte innerhalb der Produktreihe "Premium Reflexes" sind größtenteils aber gleich oder zumindest ähnlich.

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Hallo Powerbass,

um wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt zu werden, muss zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe bzw. Teile einer Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer der vorstehend genannten Gruppen aufgestachelt sein und dies so, dass es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören - so in etwa der Gesetzestext.

Wenn Du also etwa in einer Gruppe durch die Strassen ziehst und bestimmte Parolen brüllst, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören (oder anders: massiven Ärger heraufzubeschwören), so kann die Strafbarkeit durchaus bejaht und Du bzw. Deine Gruppe folglich auch verurteilt werden. Aber auch das Verteilen von Flugblättern oder anderweitige öffentliche Kundgaben können eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nach sich ziehen.


Du führst als Beispiel an:

Zb wenn ich jetzt sage , ich wünsche mir das 3 Reich zurück , dann kann ich wege Volksverhetzung ins Gefängnis kommen, aber es ist doch dann meine freie Meinung ?

Die freie Meinungsäußerung hat aber ihre Grenzen generell dort, wo sie andere zu verletzten geeignet ist.


Wenn Du diese Kundgabe im kleinen internen Kreis unter Freunden vom Stapel lässt, so wird es dies weder jemand zur Anzeige bringen, auch ist unwahrscheinlich, dass es allein damit zu Ausschreitungen kommen wird. Stellst Du Dich also beispielsweise in einem größeren, gefüllten Saal auf den Tisch und verbreitest damit diese Meinung öffentlich, so wären wahrscheinlich binnen kürzester Zeit Ausschreitungen zu beobachten -> der öffentliche Frieden ist gestört, die unterschiedlichen politisch orientierten Lager werden gegeneinander aufgehetzt. Damit ist der Tatbestand der "Volksverhetzung" gegeben.

Hilft Dir das in etwa weiter oder sind ggf. noch Fragen offen?

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