Es gibt Vermieter, die ein Immobilienbüro in Deutschland Makler genannt anstellen. Diesen Makler bezahlt der Vermieter. In einem solchen Fall wird der Vermieter eine Mindestmietdauer wünschen wegen der bezahlten Maklergebühren.

In der Schweiz ist ein Vertragsabschluss ein gültiges Dokument, wo auch bei einem wichtigen Grund nicht gekündigt werden kann. Es gibt auch kein 14 tägiges Widerrufsrecht. Nur wenn du einen Nachmieter zu den gleichen Konditionen bringen kannst, kommst du vorzeitig aus dem Vertrag. Natürlich kann man bei einem Stellenwechsel den Vermieter fragen ob er mit einer Mietauflösungsvereinbarung einverstanden ist. Anders als in Deutschland kann der Vermieter auf dem Vertrag vieles verbieten z.B. Rauchen, Untermiete, Hunde das Gesetz in der Schweiz kann Mieter stärker einschränken als das deutsche Recht.

www.comparis.ch bringt unter Immobilienmarkt viele Inserate von verschiedenen Homepages, so dass du nicht auch noch www.homagate.ch oder newhome.ch usw. durchstöbern musst. In der Schweiz bezahlst du weniger Steuern als in Deutschland, was die Wohnung teurer ist sparst du in der Regel an den Steuern.

Es gibt 80'000 leere Wohnungen in der Schweiz, da die Pensionskassen wegen des Negativzinses mehr bauen als der Bedarf ist. Ich hoffe comparis hilft dir etwas passendes zu finden.

Grüsse aus der Schwiez

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