Vielleicht hilft es zu Wissen, das es hierfür auch Gesetze gibt. Das geht überhaupt nicht. Wenn sie noch zur Schule geht, dann wird sie wohl nicht älter als 16 oder 17 Jahre sein. Sie sind aber 42 Jahre und der Erwachsene!!!! Ich weiß zwar nicht was sie bei ihr unterrichten, aber vielleicht sollten sie überlegen, ob sie die Klasse abgeben können.

...zur Antwort

Wenn du alle benötigten Unterlagen zusammen hast und eine ausreichende Begründung vorhanden ist, hängt es ganz vom Standesamt ab. Ein bisschen Zeit solltest du einplanen, die Änderung muss ja auch im Zentralregister in Berlin vorgenommen werden. Bei mir hat es knapp vier Wochen gedauert, ich weiß aber nicht, ob das der normalen Dauer entspricht. Viel Erfolg!!!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.