Frage
Ja, das stimmt. Habe ich selbst während meiner Ausbildung genau so gemacht.
Der Ausbilderschein betrifft nur arbeitsrechtliche und berufspädagogische Kenntnisse, die mit Deiner eigentlichen Berufsqualifikation nichts zu tun haben.
Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, mußt Du natürlich beides haben, den Berufsabschluß und den AEVO-Schein. Falls Du später noch z.B. etwas ganz anderes studierst, gilt der Schein übrigens für sämtliche Berufe, für die Du offiziell qualifiziert bist.