Wenn ein österreichischer Staatsbürger in Deutschland mit einem fremden Auto erwischt wird, während er telefoniert, hängt die Haftung von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich haftet der Fahrer für Verstöße im Straßenverkehr. Wenn der Fahrer das Auto ohne Erlaubnis des Eigentümers benutzt hat, kann er für Verstöße allein haftbar gemacht werden. Wenn der Fahrer das Auto jedoch mit Erlaubnis des Eigentümers benutzt hat, könnte der Eigentümer auch haftbar gemacht werden, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Fahrer das Telefon während der Fahrt benutzt. Es ist wichtig, dass jeder Fahrer die Verkehrsregeln einhält, unabhängig davon, ob er der Eigentümer des Fahrzeugs ist oder nicht.

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Die Lieferung von Getränken fällt unter die allgemeine Regelung für Lieferungen und Dienstleistungen, daher gilt auch hier der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.

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