Lohnsteuerjahresausgleich ist freiwillig unter bestimmten Voraussetzungen durch jeden Arbeitgeber durchzuführen. Knapp ca. 10 Ausnahmen gibt es.... z.B. Steuerklasse 5 oder 6, Unterbrechung während des Jahres, Auszahlung von Lohnersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen...
Wieso kann es überhaupt zu Auszahlungen kommen?
Ganz einfach die Lohnsteuer welche jeden Monat abgezogen wird, wird so bemessen, als würde man diese jeden Monat erhalten. Wenn z.B. jemand nach Stundenlohn bezahlt wird, hat er mit großer Wahrscheinlichkeit einigermaßen stark schwankende Bruttolöhne. Diese werden dann durch den Arbeitgeber, durch Vergleich des Jahresbrutto mit der Jahreslohnsteuertabelle wieder behoben. Oder der klassische Fall wie... man war vorher Azubi und nach der Prüfung wurde keinen neue Personalnummer vergeben. Dann lohnt sich der Jahresausgleich auch sehr. Und ansonsten ist noch das Bsp. einer ordentlichen Lohnerhöhung innerhalb des Jahres zu nennen.
Liebe Grüße RautenMiro
Außer der Änderung von Grundlagenbescheiden oder der Änderung auf Grund einer Korrekturvorschrift fällt mir auch nur die Änderung im Rahmen des Anrechnungsverfahrens ein.
Das würde ja schon genug Stoff zum Phantasieren bieten - hilfreicher allerdings wäre eine Darstellung dessen, was da gelaufen ist. Das Zitat des Satzes, mit dem das FA die Änderung begründet hat, wäre hier schon mal ein Anfang.