Was ist mit "übergroß" gemeint? Gegenüber der "normalen" Größe +1 +2 oder +3 Kleidergrößen? (2-3)XL statt S oder L anstatt M usw? --- es käme wohl immer darauf an. In Bädern wird meistens "angepasste" einheitliche Kleidung getragen, da könnte es auch mit (vll +2) Größen möglich sein, wenn der Arbeitgeber keinen Einwand äußert. - Im Einzelhandel .... Klamottengeschäft, Lebensmittel, no-food, DIY/Baumarkt evtl ja/nein.
Letztendlich bleibt ja offen "wer" und "was" gemeint sein soll. - Ob der Chef etwas sagt oder ein Kunde "missfallen" äußert sind schließlich unterschiedliche Situationen.

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Rettungsschwimmabzeichen kann man bei der DLRG, der Wasserwacht des DRK oder bei der Wasserrettung des ASB machen. - Es muss ein entsprechender Kurs belegt werden.

Mal hier nach der Postleitzahl schauen und dann einen Verein in der Nähe kontaktieren:
DLRG: https://www.dlrg.de/plz-suche/
DRK Wasserwacht: https://www.drk.de/wasserwacht/
ASB Wasserrettung: https://www.asb.de/suche

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Vorab: ich unterstelle aufgrund der "66" im Namen des Fragestellenden, dass es um über 18-jährige geht!!

Niemand "muss" im ZWRD-K in den Unterkünften schlafen, sie werden für die Wachmannschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt - aber einen "Zwang" zum dort übernachten gibt es nicht (bei unter 18 J. VORHER mit der EL/WF und den Erziehungsberechtigten klären !!). Teile es der Wachführung entsprechend mit und dann wird da niemand ein Problem drin sehen. Dienst ist Dienst, aber nach Dienst ist frei ...

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Du wirst die Badehose ja irgendwo gekauft haben; also frag einfach mal dort nach oder bei Deiner Gliederung oder beim Bademeister nach der örtlichen Meinung.Wobei - es gibt schönere Badehosen.

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Sie könnten es dem Vorstand (Vorsitzender bzw Leiter Ausbildung) mit der Bitte um Klärung melden; zumal diese Dinge auch entsprechend registriert werden müssen.

Unabhängig von einer möglicherweise vorliegenden "sportlichen Unfairness" liegt bei einer (möglicherweise) unberechtigten Verleihung des DRSA in Gold ein Verstoß (Ordnungswidrigkeit) gegen §15(1)Nr1 OrdenG (Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen) vor, der nach §15(4) OrdenG "mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden" [sic]. - Die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (Stufe Silber und Gold; ASB, WaWa, DLRG) sind gemäß §3(2) des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (...) als Ehrenzeichen anerkannt.

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Habe dasselbe Problem gehabt. Unser Rettungsschwimm-Lehrer hat da gesagt, dass gar keine Schwimmbrillen bei Rettungsschwimmern in der Ausbildung oder Prüfung erlaubt sind. Auch für uns Brillenträger mit Korrekturgläsern keine Ausnahme erlaubt. Habe selber -4 Diopt. und mit Kontaktlinsen hatte es aber keine Probleme gegeben; allerdings ist einmal eine Tageslinse im Becken verloren gegangen - passiert halt. Mach Dich nicht bange, dass klappt auch ohne Brille.

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