Du bittest um einen Nachforschungsantrag - Punkt.
Frage
Antwort
Frage
Antwort
Sie ist/wirkt viel zu jung, als dass ich das einschätzen könnte/wöllte.
Frage
Antwort
Nein. Du hast die Kündigungsfrist verpasst und musst das Jahr zahlen. Rein juristisch kannst du dich nicht dagegen wehren. Du kannst allenfalls auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.