Vielleicht schauen sie nicht blöd, sondern verwundert und besorgt, dass eine 14-jährige Schülerin noch nicht weiß, dass sie ausgenutzt wird.

Du bist noch ein Kind, er dagegen ein junger Erwachsener, der dich wahrscheinlich als Ausstellungspuppe sieht, denn Liebe ist das nicht.

Ich denke nicht, dass Neid eine Rolle spielt, sondern vielmehr Naivität.

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Das gibt sich wieder.

Kümmere dich um dich und deine Wohnung, dein Vater wird sich auch wieder beruhigen.

Kommt Zeit - kommt Rat.

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Das ist eine wahnsinnig gute Leistung.

Du kannst sehr stolz auf dich sein und verdienst Anerkennung.

Nur wenige Menschen schaffen das!

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Dann geht euch aus dem Weg. Vielleicht suchst du mal ein klärendes Gespräch.

Sexualität hat am Arbeitsplatz ohnehin absolut nichts zu suchen!

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Das kommt ganz darauf an, ob du dich deiner Krankheit Depression stellst und dir Hilfe suchst.

Eine Depression baut sich über Jahre hinweg auf und heilt ganz sicher nicht durch ein aufgeklebtes Pflaster.

Eine Depression ist behandel- und therapierbar, ob sie heilbar ist, darüber streiten sich noch heute die Gelehrten wie auch die Betroffenen.

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Nein, wieso?

Der Herbst ist eine wunderschöne und bunte Jahreszeit.

Auch wirst du dadurch nicht „depressiver“, sondern allenfalls deprimiert, denn eine Depression ist eine schwere Krankheit, die ganz sicher nicht durch den Jahreszeitenwechsel entsteht.

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M. E. muss berücksichtigt werden, in welcher Lebenssituationen man sich befindet.

Für eine Person, die völlig überschuldet ist, der Gerichtsvollzieher mittlerweile zum „Freund“ geworden ist, kann durchaus ein Glücksgefühl bei einem „Geldregen“ empfinden.

Ein emphatischer Mensch dagegen kann Glück empfinden, wenn er Beistand und Zuspruch für seine Seele erfährt.

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Du schreibst hier von völlig unterschiedlichen Versicherungen.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt lapidar ausgedrückt die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen (Anwalts- und Gerichtskosten) ab, sofern Aussicht auf Erfolg besteht.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du aus Versehen verursacht hast (z. B. drehst du dich um und stößt versehentlich eine im Eigentum eines Dritten stehende Vase um, die zu Bruch geht, so dass du eine dritte Person geschädigt hast).

Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die du als Selbstständiger in Ausübung deines Berufes versehentlich verursacht hast.

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Mit NEIN zu antworten, wenn jemand etwas von mir fordert oder erwartet.

Mittlerweile habe ich jedoch gelernt, dass es zum einen nicht schwer ist, zum anderen ich nicht mehr dadurch be- und ausgenutzt werde.

Die Antwort NEIN kann daher ganz deutlich zeigen, ob es um mein Wissen oder Können geht, oder ob ich persönlich für die fordernde Person wichtig bin.

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