In wenigen Ausnahmefällen darf ein Traktor auch ganz ohne Führerschein gefahren werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie sich nur auf Privatgrund bewegen. Der Grundstückseigentümer muss dem aber zustimmen. Sicherheitshalber sollten Sie sich auch zuvor über Ihren Versicherungsschutz informieren – für den Fall, dass ein Unfall passieren sollte.

Und auch bei besonders langsamen Traktoren ist das Fahren ohne Traktorführerschein möglich: Gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darf ein Traktor ohne spezielle Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn seine Höchstgeschwindigkeit bei nicht mehr als 6 km/h liegt – dies gilt auch für öffentliche Straßen. Allerdings muss auch hier der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein. Die meisten Traktoren fahren jedoch schneller als 6 km/h. Daher sollten Sie die Höchstgeschwindigkeit genau prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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