Also ich kenne die Situation, dein Freund will mit dir ne Zukunft aufbauen, sieht euch vielelicht schon dort und du denkst nur darüber nach wo deine pupertären Liebesgefühle abgeblieben sind. Natürlich kommt der Ex in Frage, der ist Emotional ja doch noch näher als ein Fremder, jedoch nicht so nah das man bei ihm nichtmehr diesen Gefühlscocktail hätte. Hast du (oder die vielen anderen Frauen) mal daran gedacht, das aus "verliebt sein" mal eben Liebe wird ? Wo man in die Zukunft plant, sich mit dem Partner was aufzubauen ? Familie, Eigenheim etc ? Wohl nicht.

Meine Ex war genauso, hab alles für sie getan und als Dankeschön verließ sie mich. Das klingt zwar jetzt böse, aber ich hab die Nase voll von Hühnern die mir im Prinzip nur Lebenszeit stehlen. Ich hab den glauben in die Liebe verloren. Also werd erwachsen Mädel(s) und lernt zu Lieben und nicht euer lebenlang einem "verliebt sein" hinterher zu jagen.

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Ist zwar schon älter, aber Verfassungsimmaneten Schranken sind Schranken, die sich aus der Verfassung selbst ergeben. Die 3 typischen Verfassungsschranken sind "unmittelbare Schranke, die Gesetztesvorbehaltsschranke und die Verfassungsimmanten"

  • unmittelbar heißt hier, das sich ein Artikel selbst beschränkt. Artikel 8 sagt, jeder hat Versammlungsfreiheit, aber nur wenn es "friedlich und ohne Waffen ist".

Gesetztesvorbehaltsschranke: Artikel 8 nochmal, Versammlungsfreiheit ja aber bei Vers. unter freiem Himmel (Artikel 8 II) sollte man mal einen Blick in's Versammlungsgesetz werfen.

Gesetztesimmanente Schranke, heißt ein Artikel schränkt einen anderen ein. Beispiel, Religionsfreiheit geht nur soweit, bis die Würde des Menschen (Artikel I) angetastet wird.

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