Das kann man so einfach nicht sagen. Es kommt z.B. auf deinen Arbeitsvertrag und die betriebliche Übung an. Dein Arbeitgeber hat aber auch ein Direktionsrecht. Aus der Ferne würde ich sagen, er hat das Recht dazu.

Es passiert immer mal wieder, dass sich Arbeitsprozesse ändern. Dazu gehört auch, dass man von einer flexiblen Arbeitszeit auf eine feste wechseln möchte.

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Das kann viele Gründe haben. Schreib mal, welches Betriebssystem du benutzt und ggfs. stimmt auch etwas mit deinem Mainboard nicht (z.B. Batterie der Uhr leer)

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Erst Türkei nun USA, kein Impressum, (auch) anonyme Beschwerden. Das ist schon Programm bei Reclabox. Ein solches Unternehmen, das keine Betriebsstätte in Deutschland unterhält, möchte für sein Handeln keine Verantwortung übernehmen. Abzocke ist hier m.E. nicht das richtige Wort, aber ich habe das Gefühl, dass man schon einen bestimmten Leidensdruck bei den Unternehmen aufbauen will, um ein kostenpflichtiges Abo abschließen zu können.

Deutlich lösungsorientierter als dieser Online-Meckerkasten sind daher Schlichtungsstellen. Diese finden sich bei fast allen Verbraucherzentralen.

Online-Schlichtungsstellen findet man, wenn man nach online-schlichter.de oder http://iudica.me sucht. (GF hat wohl Schwierigkeiten, wenn ich direkt verlinke :-(  )

VG A.H.

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Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung der Einkommensteuer, welche ein Arbeitnehmer für seine unselbständige Beschäftigung leistet. Diese Steuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wird diese Lohnsteuer dann auf die (Gesamt-)Einkommensteuer angerechnet.

Beide Steuern besteuern Dein Einkommen und damit Deine Leistungsfähigkeit.

Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer besteuert nur den reinen Waren-/Dienstleistungsumsatz. Und dies unabhängig von deiner Leistungsfähigkeit Bsp.: Du musst für eine Musik-CD 19% USt zahlen unabhängig davon, ob Du 10.000 EUR oder 100.000 EUR p.a. verdienst)

"Umsatzsteuer" ist die korrekte Bezeichnung für diese Steuer in Deutschland. Umgangssprachlich hat sich aber oft "Mehrwertsteuer" als Synonym eingebürgert. Grds. ist in Deutschland(!) "USt." gemeint, wenn auf Rechnungen "MwSt." steht.

Neben dem Umstand das die der USt. vergleichbare Steuer in der Schweiz "Mehrwertsteuer" heißt, hebt der Begriff "Mehrwertsteuer" das sog. "Allphasennettoprinzip" hervor. Dieses beschreibt, dass die Umsatz-/Mehrwertsteuer nur den Mehrwert eines Leistenden (in einer Kette von mehreren Leistenden) besteuert. Das ist schon alles.

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Meinst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt oder deine Mitteilung, dass Du krank bist? Das kommt weitgehend auf Deinen Chef an. Grds. hast Du und Dein Chef bei einer email das Problem, dass die email nicht ankommen kann und dass Du die Krankmeldung nur als scan anhängst. Damit ist der Zugang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Urkunde nicht gewährleistet. Wenn das für Euch aber ok ist, dann könnt Ihr das so machen. Mir persönlich reicht eine solche email. Zum einen belaste ich meine Angestellten nicht mit Telefonieren, Porto und Brief zur Post bringen, zum anderen kann ich die email ohne weiteres an die entsprechende Personalsachbearbeiterin weiterleiten und habe Zusatzinfos, welche ich bei einem Telefonat idR. nicht habe (z.B. Erst-/Folgeerkrankung). Da die AU auch an die Krankenkasse geht, habe ich über die Rückmeldung der Krankenkasse auch immer noch eine weitere Kontrolle, ob das alles so stimmt. Man sollte als Arbeitgeber allerdings die Original-AU einsammeln, wenn der Arbeitnehmer wieder im Betrieb ist, damit man später z.B. im Falle der Entgelterstattung etwas in der Hand hat.

VG A.H.

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Markenrecherche und Marken eintragen kann man ohne Probleme selbst online machen.

Wo es allerdings bei den meisten - also auch Euch - hakt, ist das Wissen, ob eine bestimmte Marke so verwendet werden darf.

Für 1.000,- EUR nimmt Euch ein entsprechender Rechtsanwalt diesen Aufwand ab. Dieses Geld habt Ihr allerdings scheinbar nicht.

Macht man das nicht und es geht schief, kostet das Rebranding oft den 10fachen Betrag + Verlust der bisherigen Sichtbarkeit auf dem Markt.

Daher mein Tipp: Zumindest sich selbst in die Thematik einlesen, z.B. ist h t t p://w w w .dpma. de/marke/markenschutz/ eine gute erste Anlaufstelle.

Leider kann ich Euch konkreter keine Auskunft geben, denn hierzu bräuchte ich auch mehr Detailwissen. So kann z.B. ein anderes Unternehmen durchaus in einer anderen Branche tätig sein, es allerdings auf dem Markt denoch zu wettbewerblichen Überschneidungen kommen.

Ein alternativer Tipp, kostenlos an einen Expertenrat zu kommen, ist die Teilnahme an Existenzgründerveranstaltungen: z.B. bin ich regelmäßig bei http://www.n-u-k.de/termine/. (Berate allerdings nicht zu Marken & Patenten) Es sind aber immer auch ein oder zwei Patentanwälte vor Ort. Schaut doch einfach mal nach einer Veranstaltung in Eurer Nähe.

VG A.H.

P.S.: Ich habe den dpma-link verunstaltet ,weil Gutefrage der Auffassung war, der Beitrag sei SPAM #-(

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Nein, Dein Verhalten mag zwar fragwürdig gewesen sein, aber ein Recht, den Stick einfach dauerhaft zu behalten, kann man so ohne weiteres nicht daraus herleiten.

Nur wenn konkret zu erwarten wäre, dass Du den Stick weiterhin benutzen würdest, um damit Unfug zu machen, wäre es vertretbar, Dich weiterhin davon auszuschließen.

Aus dem Sachverhalt kann man definitiv NICHT auf einen einen Diebstahl schließen. Wahrscheinlich liegt insgesamt keine strafwürdige Handlung vor. Hast Du den Stick überhaupt schon zurückverlangt? Ggfs. war sich die Referentin gar nicht über den Wert bewußt und hat angenommen, Du legst auf den Stick keinen gesteigerten Wert. Da würde ich mal ansetzen un mir aufgrund des Zeitaublaufs aber keine gesteigerten Hoffunungen mehr machen.

@bronkhorst: So wie der TO den Sachverhalt geschildert hat: Welche Vorsatztat wurde denn von dem TO verwirklicht? Es handelt sich hier um (groben) Unfug, welcher !Gott sei Dank! nicht strafbar ist.

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