§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

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  • Alkohol ist ein Gift.
  • Nikotin ist ein Gift.

Ja eine größere Menge Gift kann zu einer Abwehrreaktion des Körpers führen.

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Also ich war einst Spiegeltrinker.

Der Spiegeltrinker ist neben der (bei jeder Sucht vorhandenen) psychischen Abhängigkeit, vor allem erst einmal körperlich abhängig. Deshalb ist hier der stationäre Entzug dringend anzuraten. In der Regel gibt es da den 0815-Entzug auf der Entgiftungsstation einer psychiatrischen Klinik. D.h. von jetzt auf nachher einfach mal keinen Alkohol mehr. Und gegen die nicht ungefährlichen Entzugssymptome gibt es Distraneurin.

Das Ganze dauert denn auch nicht 6-8 Wochen, sondern mal knapp 5 Tage.

Eine anschließende klinische oder tagesklinische Betreuung um die Zeit bis zur Langzeittherapie zu überbrücken ist natürlich anzuraten und oftmal auch im "Entgiftungspaket" mit enthalten.

Ich persönlich habe damals zwar den Weg des kalten Entzugs gewählt, aber nach 3 Wochen mit Panikattacken, Kreislaufstörungen und Herzbeschwerden, hab ich mich dann dann doch in die nächste psychiatrische Klinik gerettet.

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