Hallo,

ich hatte die gleiche Situation. Du kannst Hartz 4 beantragen, was aber voraussetzt, dass du so gut wie gar nichts verdienst und auch relativ wenig Vermögen hast. Ich verdiene zur Zeit gar nichts und habe nur Unterhalt vom Kindsvater. Hartz 4 bekam ich nicht aufgrund meines "vermögens" (zuviel auf dem Sparkonto). Gut in dieser Situation ist das Wohngeld: es berechnet nicht das Vermögen mit! Mein Kind ist nun schon 2,5 Jahre und ich komme zurzeit recht und schlecht hin mit unterhalt, bisschen Wohngeld und halt monatlich was von meinem eigenen sparkonto und das seit das Kind 1 Jahr alt ist und das Elterngeld wegfiel. Tipp zum Wohngeldantrag: gehe genau nach dem Buch "der Anspruch auf Wohngeld" von Andri Jürgensen, denn du musst genau ausrechnen, was du angibst als Einkommen. Auch da gibt es eine relativ schmale Spanne zwischen zuviel und zuwenig Einkommen. Auch da darf man nicht zuwenig angeben, dann heißt es man ist ein Fall für Hartz 4.

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