Nein, jemand anderes kann die Haft nicht antreten.
Wegen einer Geldstrafe geht man aber nicht in Haft. Ich denke da wird eine Frist versäumt worden sein und das soll Erwingungshaft werden, da man davon ausgeht das nicht gezahlt werden will.
Wenn man der Behörde sagt das man Zahlungswillig, aber nicht Zahlungsfähig ist, wird man in der Regel um die Zahlung herumkommen. Erzwingungshaft wäre dann auch nicht zulässig. Nach Erzwingungshaft würde die Forderung auch weiter bestehen.
Wer ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze hat (ca. 1050€) ist da auf der sicheren Seite und muss nichts befürchten, solange man Fristen einhält. Selbst wenn die Person zum Leben weniger braucht und Geld am Monatsende übrig hätte und damit die Strafe Zahlen könnte, muss sie es nicht. Bei Geringverdienern oder Hartz Iv Empfängern kann selbst der Staat meistens nichts Pfänden (Solange die Person jetzt keine Immobilien oder ein Auto mit hohem Wert hat.
Es kann auch zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen wobei man die Tagessätze absitzt und der Staat anstatt Geld zu bekommen, ca 130€ pro Hafttag an Steuergeldern raushaut. In der Regel sind die Behörden dann auch mit sehr kleinen Ratenzahlungen zufrieden um die Haft und damit verbundenen Kosten zu vermeiden.