Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Geschlechtsverkehr zwischen Minderjährigen unter 14 Jahren ist verboten. Sobald beide Partner das Alter von 14 Jahren erreicht haben, ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr rechtlich in Ordnung. Falls jedoch einer der Partner noch nicht im Alter von 14 Jahren ist, können die Eltern des jüngeren den Älteren verklagen. Du solltest Dich also zurückhalten und auch mit 14 Jahren ist es nicht sinnvoll. Ich kannte eine 14 Jährige, die mit 13 Sex hatte mit einem 18 Jährigen. Sie ist mit 14 schwanger und erwartet ein Baby. Der 18-Jährige steht vor Gericht.

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Gar nichts. Das ist an allen Schulen so, weil in den Bällen Steine und ähnliches drin sein könnte. Wir machens zwar auch trotzdem, aber zwei Leute haben Sozialstunden

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