Ich bin Lebensmittelhandel und kann Dir da mal was erzählen.

Wenn du Verpackte oder Umverpackte Lebensmittel verkaufst als Privatperson, wer kontrolliert dich dann ? Wer sagt dir was richtig und falsch ist ?

Du musst ja auch Haftbar gemacht werden wenn du etwas verkaufst was andere sich in den Körper stecken. Das geht nicht, das wenn dein Kunde Gesundheitliche Probleme bekommen hat und du nicht Haftbar gemacht werden kannst weil du Privatverkäufer bist.

Das ist so wie wenn du sagst: Hier ich Verkaufe die einen Schokoriegel auf eigenes Risiko ohne Haftung und Rückgaberecht, und bei Risiken und Nebenwirkungen wenden Sie sich an die Schokoladenfabrik.

Die Schokoladenfabrik sagt dann simple: Der Privatverkäufer hat das falsch gelagert und er kann mir schriftlich Amtlich nicht das gegenteil beweisen.

Allergien und so weiter gehe ich nicht drauf ein, keine Zeit.

Es geht um Leben und Tod, natürlich brauchst du ein Gewerbeschein.

Wissen Sie wer noch schneller bei Ihnen sein kann wie das SEK,

das Gesundheitsamt mit der Polizei.

Gruß Philipp Billert

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