Bank von C zahlt ihm das Geld erst aus, damit er uns bezahlen kann, wenn unter anderem die Gebäudeversicherung auf seinen Namen vorliegt.

Dies ist völliger Quatsch, denn die Gebäudeversicherung wird erst auf den neuen Käufer übertragen, wenn das Grundbuch auf seinen Namen umgeschrieben wurde.

Dann hat der Käufer auch die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 96 VVG - Kündigung nach Veräußerung - dejure.org

Erst nach der Bezahlung ändert sich der Besitzer des Hauses im Grundbuch.

Auch dies ist falsch.

Erst nach Änderung im Grundbuch.

Bis zur Änderung im Grundbuch, ist der ehemalige Eigentümer des Gebäudes für die Schäden verantwortlich, also wird er auch sicherlich keine bestehende Gebäudeversicherung kündigen.

Und dies sollte eine Bank/Sparkasse auch wissen.

...zur Antwort
§ 18aArbeitsrechtliche und dienstrechtliche Sicherung

(1) Die Bewerbung um ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit sowie die Annahme und die Ausübung dürfen nicht behindert werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

(2) Wer ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, darf, wenn er in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht, nicht aus diesem Grunde entlassen, gekündigt oder in eine andere Gemeinde versetzt werden.

(3) Ratsmitglieder sowie ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher können nur mit ihrer Zustimmung auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden, es sei denn, daß ihre Belassung auf dem bisherigen Arbeitsplatz aus zwingenden betrieblichen Gründen dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigen; dies gilt nicht für Kündigungen während der Probezeit. Für die Bewerber zum Gemeinderat besteht in der Reihenfolge des Wahlvorschlags bis zu der in § 29 Abs. 2 bestimmten Zahl und für Bewerber für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Kündigungsschutz mit dem Eingang des Wahlvorschlags beim Wahlleiter. § 15 Abs. 4 und 5 des Kündigungsschutzgesetzes gilt entsprechend.

(5) Die für die Ausübung eines Ehrenamts oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit notwendige freie Zeit ist auf Antrag demjenigen, der in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht, zu gewähren. Bei Inhabern von Ehrenämtern oder ehrenamtlich Tätigen, die innerhalb eines vorgegebenen Arbeitszeitrahmens über Lage und Dauer der individuellen Arbeitszeit selbst entscheiden können, entfällt die Verpflichtung zur Leistung von Vor- oder Nacharbeit im Umfang der Hälfte der für die Ausübung des Ehrenamts oder der ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb dieses Arbeitszeitrahmens aufgewandten notwendigen Zeit; der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls nach § 18 Abs. 4 Satz 1 ist in diesem Fall auf diese Hälfte beschränkt und darf pro Arbeitstag höchstens den Verdienstausfall für die Hälfte der täglichen Sollarbeitszeit umfassen.

(6) Dem Inhaber eines Ehrenamts steht Sonderurlaub zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit seinem Ehrenamt zu. Der Sonderurlaub beträgt bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr; entsprechende Freistellungen, die in einem Kalenderjahr auf Grund anderer Vorschriften gewährt werden, sind anzurechnen. Für Beamte werden nähere Bestimmungen über die Anrechnung von anderen Freistellungen auf den Anspruch nach Satz 1 in der Urlaubsverordnung getroffen. § 18 Abs. 4 gilt entsprechend.

Quelle.... Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

...zur Antwort

Die Augen lasern, wird dir nicht viel helfen.

Aber eine Lasik-Operation wäre dann sinnvoll.

LASIK-Operation im Detail erklärt - lasik germany® (lasik-germany.de)

...zur Antwort
Ausbildungsinfos Maßschneider/-in | Das Handwerk

Ob du einen Job findest hängt von deinen Fähigkeiten ab und von deinem Auftreten.

Und die kennt hier niemand, also kann man dir diese Frage auch nicht beantworten.

...zur Antwort

Schau mal rein - vielleicht findest du etwas:

Entdeckerwelt Berufsfelder (arbeitsagentur.de)

...zur Antwort

Für einen Minijob auszuüben, benötigst du die Erlaubnis deiner Eltern!

Schüler - Alles rund um Minijobs für Schüler und Schülerinnen - Minijob-Zentrale

Bedeutet aber nicht, dass du 7.000 € schnell erhalten kannst, da wirst du Monate dafür arbeiten müssen.

Alternativ, frage doch deine Eltern, ob sie dir das Geld leihen.

...zur Antwort

Geschäftsfähigkeit • Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit?| Studyflix · [mit Video]

Rechtsfähigkeit • Rechtsfähigkeit einfach erklärt · [mit Video] (studyflix.de)

...zur Antwort

Bis es soweit ist solltest du viel Sport treiben unter anderem auch Kampfsport. Außerdem würde ich dir Abitur empfehlen, das dich auch geistig fit macht.

Nur wenn du körperlich und geistig fit bist, kannst du evt. in solch eine Gruppe kommen.

...zur Antwort
Chef im Betriebsrat - Einsicht in elektronische Daten?

Darf mein Chef Einsicht einfordern, wenn Fälle (das sind meist leichte, meist kompliziertere Aufgaben die einen zugeroutet werden) einfach abgewiesen werden? Wir bearbeiten (12 Mitarbeiter) um die 30 Fälle am Tag pro Mitarbeiter. Davon sind aktuell (bereits seit ein paar Monaten) insgesamt 80 einfach abgewiesen. Die werden daraufhin direkt einem anderen Mitarbeiter zugeroutet. Das werden wohl die komplizierteren Fälle sein, auf die nicht jeder Lust hat und die echt lange dauern. Kann ich aber natürlich nicht genau sagen. Dies kann mein Chef nicht personenbezogen sehen, sondern nur auf Team Ebene über ein Programm, das er als Führungskraft hat. Er hat dies schon mehrmals in Meetings angemahnt. Man wird gefragt vom System bevor man einen Fall abweist. Das heißt die Person muss das mit Absicht machen. mir ist es jedoch selbst schon ein paar mal versehentlich passiert. Mein Chef, der auch einen Sitz im Betriebsrat hat, möchte dies nun genauer ergründen und möchte er (ich glaube bei der IT, nach Rücksprache mit dem BR) eine Berechtigungsanfrage bzw. einen Antrag auf Einsicht stellen, damit er herausfindenden kann wo Problem genau liegt (ich denke mal er will einfach wissen WER dafür verantwortlich ist, er sieht es ja jetzt nur auf Team Ebene). Meine Frage daher; darf er das Datenschutzrechtlich? Fühle mich unwohl dabei zu wissen, er kann sehen was ich mache, wenn er es einfordert

Vielen Dank im Voraus.

...zur Frage

Wer ist dein Chef, Abteilungsleiter oder Firmeninhaber?

Und was möchte er genau erfahren, wie viele Stunden die einzelnen Mitarbeiter am Computer arbeiten, oder was?

Wenn man solch ein Programm zur Kontrolle des Personals erstellt, muss der Betriebsratsvorsitzende seine schriftliche Zustimmung dafür abgeben.

Und auch der Firmeninhaber muss hier mit eingebunden werden, denn so etwas verstößt gegen die DSGVO. Ist also nicht erlaubt.

...zur Antwort

Glaube bitte nicht den Hinweisen des Users no021, denn alles was er schreibt ist falsch!

Suche dir in deiner Wohnungsnähe einen Versicherungsmakler, der dich berät und dieser wird sich dann auch mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, denn bei der Betrieblichen Altersversorung wird dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eingetragen. Du bekommst allerdings bei Vertragsabschluss eine unterschriebene Erklärung vom AG, dass der Vertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf dich übertragen wird.

Und auch zum VL-Antrag kann dich der Versicherungsmakler beraten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.