Hallo,

zunächst einmal tut mir die Lage, in welcher du dich befindet, extrem Leid für dich…Kopf hoch, du schaffst das schon :)

Also, zunächst einmal kommt es darauf an, ob dein leiblicher Vater auch dein sogenannter „rechtlicher Vater“ ist. Dies ergibt sich aus §1592 BGB. gem. §1592 Nr.1 BGB ist derjenige, der zum Zeitpunkt deiner Geburt mit deiner Mutter verheiratet war, dein rechtlicher Vater. Wenn deine Mutter und dein Vater verheiratet waren, wäre dies der Fall. Dein Stiefvater dürfte jedoch die Vaterschaft danach nicht anerkannt haben. Falls all dies der Fall ist und dein leiblicher Vater auch dein rechtlicher Vater ist hast du als Kind gem. §1684 I Halbsatz 1 BGB ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Andersherum hat dein Vater in diesem Fall ebenfalls gem. §1684 I Halbsatz 2 ein Recht auf Umgang mit dir.

Ich würde dir jedoch persönlich raten, zunächst das Gespräch mit deinen Eltern zu suchen und deine Wünsche und Bedürfnisse zu kommunizieren. Dies wäre mit Sicherheit für alle Parteien angenehmer als ein Rechtsstreit.

Grüße Paul

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