Wer writet, tagt oder sprüht und dabei

erwischt wird, kann mit ziemlicher

Sicherheit mit zwei Dingen rechnen:

Zum einen mit einer Einleitung eines

Ermittlungsverfahrens, zum anderen mit

einer Anklage vor dem zuständigen

Amtsgericht.

Maßgeblich ist hier der $ 303 Abs. 2 StGB,

der Sachbeschädigung.

In Betracht kommt bei Trainmalern aber

durchaus noch eine Strafbarkeit wegen

Urkundenunterdrückung gemäß & 274

StGB. Das ist immer dann der Fall, wenn

sich auf einem Zug technische

Zeichnungen befinden und diese übermalt

werden. Der Zug stellt mit solch einer

Zeichnung nämlich eine

zusammengesetzte Urkunde dar, der

Strafrahmen beläuft sich bis 5 Jahre

Freiheitsstrafe.

Nicht zu vergessen ist eine Strafbarkeit

wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123

StGB.

Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren

eingeleitet worden sein, oder Sie haben

eine Anklage erhalten, dann sollten Sie

1. Schweigen und keine Angabe zur

Sache machen und

2. Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel

als Graffiti Anwalt in Berlin

kontaktieren.

Aber Was passiert, wenn man gesprüht hat,

Tags gesetzt und dann von der Polizei

festgenommen wurde?

Zunächst kann man davon ausgehen,

dass, wenn man auf frischer Tat erwischt

wurde, die Polizei (mit Ihnen oder ohne

Sie) nach Hause kommt, um Tatwerzeuge

zu sichern und nach Fotos, Spühdosen

und Blackbooks sucht.

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Kurz und knapp.

Benutze Handschuhe, gerade wenn du an nicht legalen Orten sprühst, sonst sind deine Finger voll mit der lackfarbe und bei einer Polizei Kontrolle wäre das ein belastender Beweis gegen dich.

Und aufjedenfall ältere Kleidung:

ich hab den Fehler gemacht und hatte meine 300€ North Face Jacke an die danach voll mit lackfarbe war.

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