also ich kenne den "gutachtenstiel" von meinem bwl studium, dort muss man so vorgehen (ist auf das fach recht bezogen): anspruch nennen, voraussetzungen dafür erläutern und diese überprüfen, falls der anspruch nicht den voraussetzungen entspricht, zu einem zwischenergebnis kommen und die nächste anspruchsgrundlage überprüfen, bis man zum ende gelangt.. außerdem sollte man im kinjuktiv schreiben (könnte, würde..)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.