Erfahrungsbericht Outplacement Beratung bei von Rundstedt.

Beteiligte von Rundstedt Standorte: Niederlassung München und Zentrale.

Outplacement Beratung: Garantieberatung „Neue Position“, im Wert von EUR 34.000,00 zzgl. MwSt., welche vertraglich bis nach abgelaufener Probezeit in einer neuen Aufgabe vereinbart wurde,

bestehend aus Marktvorbereitung, Markteintritt, Entscheidung und Neubeginn, sowie „KarrierePLUS“ (Marktstrategie-Beratung, Netzwerkgruppen, Workshops, Webinare und Webcasts, Expertenrunden, Office- und Sekretariatsservice, Arbeitsplatz, Klientenportal), sowie Begleitung / OnBoarding während Probezeit mit einmaliger Beratungsrückkehr-Garantie.

Auftraggeber: bisheriger Arbeitgeber im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung.

Bewertung mit "1 von 5 Sternen" – positive Ansätze, jedoch insgesamt nicht weiterzuempfehlen

Begründung / Erfahrungsbericht:

  • Information durch von Rundstedt (vR) bei Beratungsaufnahme, dass bei vorliegender Seniorität und Gehaltsklasse eine besondere Ausdauer aufgrund der zu erwartenden Länge des Bewerbungsprozesses erforderlich sei.
  • Im Vertriebsgespräch wurde auf das große Netzwerk der Firma von Rundstedt verwiesen, welches für die Beratung trotz Hinweise darauf letztlich keine Anwendung fand.
  • Nach 1 Jahr erfolgte ein Beraterwechsel zu einem sehr erfahrenen senioren Berater, der feststellen musste, dass die bisher in vR Beratung entstandenen Bewerbungsdokumente für die Zielgruppe überhaupt nicht angemessen war und es musste eine grundlegende Überarbeitung durchgeführt werden. Aus diesen und weiteren Hinweisen war feststellbar, dass ferner bewährte Lebenslauf-Strukturen offensichtlich nicht zwischen den einzelnen vR Beratern ausgetauscht werden - krass.
  • 1 ¼ Jahre nach Beratungsaufnahme wurde aus heiterem Himmel der vR Berater von der Beratungsleitung aufgefordert, aufgrund von „Druck aus Düsseldorf“ (Anm.: von Rundstedt Zentrale) nur mehr zeitlich beschränkte Beratungsleistungen zu erbringen, weil bereits umfangreiche Beratungsstunden aufgelaufen seien (trotz sog. Garantieberatungsvertrag). Der erforderliche Neuaufsatz der Beratung wg. vorheriger vR Fehlleistungen blieb dabei offensichtlich ebenso unberücksichtigt.
  • Innerhalb sehr kurzer Zeit trennte sich die Beratungsleitung per Aufhebungsvertrag von dem äußerst erfahrenen senioren Berater und verordnete diesem darin zusätzlich ein Kommunikationsverbot mit seinen Klienten. Mitten in einem Bewerbungs-Prozess steckend war der Berater sodann nicht mehr erreichbar.
  • Die Beratungsleitung hat weder über das Ausscheiden des Beraters informiert, noch aktiv angemessene Alternativen angeboten.
  • Nach Beschwerde wurden 3 mögliche Kandidaten von der Beratungsleitung benannt, zwei davon völlig unpassend, 1 mit häufigen Abwesenheiten. Die Beratungsleitung informierte schriftlich, man habe als Klient keinen Anspruch auf die Übersendung von Beraterprofilen.
  • Wiederholt hat die Beratungsleitung bei Abwesenheit des Beraters nicht für eine Urlaubsvertretung zur Durchführung eines persönlichen Beratungsgespräches gesorgt.
  • Für den Großstandort München wurde auf einen „einzigen erfahrenen Berater aus Wien“ verwiesen, welcher nicht für ein persönliches Gespräch in München zur Verfügung stand.
  • In vierteljährlichen Abständen wird man als Klient um eine Beurteilung der Kundenzufriedenheit gebeten. Mehrfach genutzt. Die Beratungsleitung war nicht in der Lage, die textuellen Kommentare daraus zu besorgen. Wurde von mir zusätzlich zur Verfügung gestellt – ohne nachfolgende Verbesserung.
  • Die Situation gipfelte in einer absurden Abmahnung zum Beratungsvertrag, wonach man sich u.a. nicht wiederholt kritisch zum (Kommunikationsverbot im) Aufhebungsvertrag des Beraters äußern dürfe und ebenso (entgegen regelmäßiger Abfragen) nicht erneut über mangelhafte Beratungsleistungen beschweren dürfe. Der Garantieberatungsvertrag wurde daraufhin durch von Rundstedt einseitig als beendet erklärt.

Fazit zum vorliegenden Beratungsvertrag bei von Rundstedt:

  • Einzelne Berater haben kreative Ideen und engagieren sich.
  • Workshops zu verschiedenen Themen (z.B. non-verbale Kommunikation, telefonische Vorstellung, 90 Sek.-Spot, etc.) haben inhaltlich gute Qualität.
  • Bewährte Methoden und Strukturen werden offensichtlich nicht nachhaltig zwischen verschiedenen von Rundstedt Beratern ausgetauscht, was man von einer überregional tätigen Beratung mit beworbener > 30jähriger Beratungserfahrung erwarten kann.
  • Das nicht an der wertschöpfenden Beratung beteiligte Management aus München, Frankfurt und Düsseldorf erschwert den Outplacement Beratungsprozess erheblich. In der Beratung wiederholt nicht für eine angemessene Urlaubsvertretung zu sorgen und bei Beraterveränderung nicht aktiv das Gespräch zum betroffenen Klienten zu suchen, wird als No-Go empfunden.
  • Das Vorgehen, anscheinend aufgrund eines durchschnittlich höheren Beratungsaufkommens (wie sogar zu Beginn durch vR aufgrund der zu erwartenden Länge avisiert) mit fadenscheinigen und absurden Gründen die Garantieberatung einzustellen, erscheint äußerst bedenklich.

Tipps vor Beauftragung einer Outplacement Beratung oder einer sog. von Rundstedt Garantieberatung oder des von Rundstedt Beratungsproduktes „The Boardroom“:

  • Aus persönlich erfahrenem Vergleich zu einer regionalen Outplacement-Beratung weist vR keine Vorteile auf und o.g. Nachteile überwiegen. Die Beratung steht und fällt mit Expertise, Chemie und Zuverlässigkeit des persönlichen Beraters. Dies ist vor Beauftragung auf geeignete Weise zu verifizieren.
  • Auf Auswahlmöglichkeit persönlicher Berater vor etwaiger Beauftragung achten.
  • Einen vorgeschlagenen Berater fragen, was ihn bezüglich der Beratung zur gewünschten Zielposition auszeichnet (z.B. falls ein Veterinär einen ITler beraten soll, wie erlebt) und um kurze Antwort bitten. Man wird selbst später einen sog. 90sek. Spot üben. Der Berater sollte dies vorbildlich beherrschen so dass dabei der Funke überspringt (analog zu späterer Bewerbungssituation) – man erlebt auch hier bereits sein „blaues Wunder“ in der Beraterqualität.
  • Auf Vertriebsgespräch achten und persönlich wichtige Themen notieren zur Verifizierung, ob sich diese im Vertrag wiederfinden. Aus dem Vertriebsgespräch nicht im Vertrag dokumentierte Leistungen werden folglich nicht erbracht (vorliegend z.B. Nutzung großes vR Netzwerk).
  • Überlegen, ob einer Beauftragung durch den letzten Arbeitgeber eine persönliche Beauftragung der Outplacement-Beratung vorzuziehen ist (trotz der steuerlich anderen Behandlung), weil damit die wirksame Einflussnahme bei vertragswidrigem Verhalten eher gegeben ist.
  • Bei den Stimmen der provenExpert-Kundenbewertungen für von Rundstedt genau hinsehen, da diese zum Großteil von Arbeitgebervertretern stammen – die also andere Ziele und Interessen verfolgen, als die Beratungs-Klienten. Bemerkenswert ist, dass trotz mehreren Hundert Outplacement-Klienten mit vierteljährlichen Zufriedenheitsabfragen diese Ergebnisse nicht veröffentlicht werden.
  • Weitere Outplacement-Beratungen hinsichtlich deren Vergleichs-Angebote konsultieren, und vor Vertragsfixierung immer auf ein persönliches Kennenlernen des/der jeweils in Frage kommenden Berater als Schlüsselperson in der Beratung achten.