Als Mitglied einer Anbauvereinigung darf nur aufgenommen werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Anbauvereinigungen dienen dem gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zum Eigenkonsum.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#:~:text=Als%20Mitglied%20einer%20Anbauvereinigung%20darf,Eigenanbau%20von%20Cannabis%20zum%20Eigenkonsum.