Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und ... - Deutsches Heer

www.deutschesheer.de/resource/resource/.../ Erscheinungsbild_Soldaten.pdf

3 Kosmetik

301. Pflegende und abdeckende Kosmetik ist für Soldatinnen und Soldaten gestattet.

302. Dekorative Kosmetik (z. B. Lippenstift, Make-up, Lidschatten und Wimperntusche) ist für

Soldatinnen nur in dezenter und natürlich wirkender Form und Farbgebung gestattet. Vorgesetzte

können zeitlich und räumlich befristet Einschränkungen festlegen (z. B. Wachdienst, Geländedienst,

Einsatz).

4 Fingernägel

401. Soldatinnen und Soldaten halten ihre Fingernägel kurz. Die uneingeschränkte

Handhabung/Bedienung von Ausrüstung und Gerät muss gewährleistet sein. Die Fingernägel dürfen

die Fingerkuppe nicht überragen.

402. Das Aufbringen farblicher Lacke und Verzierungen (insbesondere Glitzer, Strass,

Nagelpiercings oder Bebilderung jedweder Art) ist nicht zulässig. Demgegenüber ist das Auftragen

von Klarlacken erlaubt.

 

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Postanweisungen gibt es seit April 2002 in Deutschland nicht mehr!

"Die Postanweisung war bis zum April 2002 ein von der Deutschen Post (früher von der Deutschen Bundespost) durchgeführtes Zahlungsmittel, einen bei einer Postanstalt durch Bareinzahlung verfügbaren Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger auszuzahlen." Quelle Wikipedia

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