Also bei mir war es damals so, als ich mit 13 ein halbes Jahr die Schule geschwänzt hatte, hatte die Schule es beim Jugendamt gemeldet. Eigentlich wurde so nach 2 oder 3 Monaten schon Bußgeld gedroht, aber dazu kam es nie. An einem Tag (April) wäre die Polizei gekommen, aber der Sachbearbeiter aus Jugendamt hatte es irgendwie abgeklärt, und dann kam nur er, statt die Polizei nach Hause, musste mit ihm dann reden, und ich hatte zwei Möglichkeiten gehabt, dass ich entweder bis das Schuljahr zu Ende geht in die Schule noch gehe und dann nach den Sommerferien in einem Heim gehe , wo eine Schule integriert war, und die andere Möglichkeit war, mich abzuschieben in das Land, wo meine Erzeuger herkommen. Ich hatte mich dann für das erste entschieden, und hatte dann noch ein Gespräch gehabt, mit der Schulleiterin, Schulpsychologin und meine Erzeuger waren damals mit dabei. Es waren aber noch so ca. 7 Wochen vor dem Sommerferien, weshalb damals mit der Schule abgeklärt wurde, dass ich bis 11:15 Uhr in einem seperaten Raum lernen solle (hab trotzdem weiter geschwänzt, weil das Mobbing ziemlich extrem war und die Lehrer, Schulpsychologin, etc. nicht ernst genommen haben, und es als "Du bist gerade in der Pupertät und hast einfach keine Lust auf Schule" abgestempelt haben) und nach den Sommerferien war ich dann im Heim.

Ich denke, es kommt auf den Sachbearbeiter drauf an, was er mit dir vor hat, und wie das Verhältnis zwischen dir und deiner Familie ist. An dem Tag, wo das Jugendamt da war, sah die Bude richtig Messi aus, aber das fande der Sachbearbeiter tatsächlich nicht schlimm und hatte viel mehr analysiert, wie wir drauf waren. Meine Erzeuger waren logischerweise überfordert wegen mir, und hatten es auch so kommuniziert. Für mich war es damals hart gewesen, aber rückblickend denke ich, hat es meinen Erzeugern entlastet, dass das Jugendamt das Sorgerecht hatte.

Ich kann dich gut verstehen, wie du dich fühlst. Ich hoffe für dich, dass du einen guten Sachbearbeiter hast, der dir eine Lösung vorschlägt, was du hinnehmen kannst.

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