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Antwort
"kollegiale" Grüße werden im gleichen Berufsstand (z.B. unter Anwälten, Ärzten) ausgetauscht. Dies wird häufig mit "freundlichen" Grüßen kombiniert, so dass es in diesen Berufsgruppen nicht unüblich ist, dass man sich "mit freundlichen kollegialen Grüßen" verabschiedet. Es wird hierbei von einigen Anwälten (auch Ärzten) als unhöflich angesehen, wenn die Ergänzung "kollegial" wegfällt, da damit eine negative Intention (=man schätzt den anderen nicht als Kollegen ein) verbunden sein kann.