Die Prozentangabe der Steigung bezieht sich auf den Höhenunterschied zur horizontalen Entfernung. In diesem Fall beträgt der Höhenunterschied (h) also 9 Prozent der horizontalen Entfernung (a). h = 0,09a

Bei diesem rechtwinkligen Steigungsdreieck ist die Straßenlänge die Hypothenuse und die horizontale Entfernung und der Höhenunterschied sind die Katheten.

s² = a² + 0,09a²

Jetzt müsstest Du allein weiterkommen.

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Ja, die Überweisungsgutschrift ist nicht davon abhängig, wann der Empfänger davon Kenntnis erlangen kann. Die erfolgte auch dann, wenn der Empfänger es nicht zur Kenntnis nähme.

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