Frage
Schau mal in den AGB's!
Generell gilt: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung für neu erworbene Artikel.
Die ersten 6 Monate muss der Hersteller dir beweisen, dass Du Schuld am Schaden hast, dannach musst Du ihm nachweisen, dasses ein Herstellungsfehler bzw. nicht deine Schuld ist!
Hoffe ich konnte helfen,
Liebe Grüße ; )