Zunächst sollte dein Partner einen Schlüssel bekommen oder diesen zumindest nicht vergessen oder verlieren. Hat er keinen Schlüssel, dann soll er zu einer normalen Tageszeit klingeln. Ist dann sein Pech, wenn er sich nicht an die vereinbarte Zeit hält.

Es ist natürlich nicht verboten um 5 Uhr früh zu klingeln. Das ist zu keiner Uhrzeit verboten. Nur sollte dein Partner wissen das gerade am Wochenende um diese Uhrzeit Ruhe angesagt ist und man jeden unnötigen Lärm zu unterlassen hat.

Viele Menschen haben krankhafte Probleme beim klingeln, weil sie einfach nicht wissen wie man das richtig macht. Solange keine Gefahr in Verzug ist oder irgendwo eine starke Straftat geschehen, bzw. zu erwarten ist, muss man normal klingeln. Also nicht übertrieben lange auf dem Klingelknopf kleben bleiben. Er muss sich doch bewusst sein das man um 5 Uhr früh nicht überall Eintritt gewährt bekommt. Dementsprechend kleinlaut sollte er klingeln. Hat auch was mit Anstand zu tun.

Wenn er jedoch normal und nicht übertrieben geklingelt hat, dann hat sich dein Nachbar nicht aufzuregen. Schlimm genug, wenn Wohnungen und Häuser so gebaut sind, dass man jedes Geräusch hört. Das hasse ich auch.

Ihr solltet den Vermieter oder die Hausverwaltung über den Vorgang informieren. Dazu könnt ihr Strafanzeige ( schriftlich per Brief reicht aus, man wird später von der Polizei als Zeuge vorgeladen ) wegen Beleidigung nach § 185 StGB und Bedrohung nach § 241 StGB stellen. Ihr seid ja zu zweit und könnt eure Aussagen somit bezeugen.

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