Soweit ich mich erinnern kann, fand bei.kir keiner statt.. ich hoffe du hast etwas daraus gelernt... Im Rahmen deinen Dienstes wirst du auch mit Drogentest betraut..es wäre schon blöd, wenn du einen negativen Test durch eigenen Konsum kontaminierst.. insbesondere wenn der Gegangen es selber nicht genommen hat...
Antwort
In Bayern ist es so gefangene "sollen" alleine untergebracht werden (Art. 20 BayStVollzG) .
In der Praxis ist ehr schwierig..es kommt auf die Räumlichkeiten der jeweiligen JVA an.. In der Regel werden Hafträume (NICHT ZELLEN) mit mehren Gefangene belegt.. Details stehen im Gesetz ...!
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