" Im Bezug zu meiner (schriftlichen) Anfrage vom ...... erlaube ich es mir nachzufragen wie der derzeitige Bearbeitungstand in Ihrem Hause ist"

Bitte aber nicht benutzen wenn Du Dich beworben hast!!! In diesem Falle heißt es einfach: Abwarten, oder Du kannst Dich aber gerne telefonisch an die Firma wenden und höflichst nachfragen wie weit die Stellenauschreibung gediehen ist. Das versteht jeder Personaler, da Du ja sicher auch andere Bewerbungen laufen hast.

Mit freundlichen Grüßen aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

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