Hättest du mal den Beipackzettel gelesen! Die Pille danach hätte nun wirklich nicht sein müssen.

Wenn du die Pille in der 3. Woche vergisst, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Du wertest den vergessenen Tag als ersten Tag der Pause und verschiebst die Pause quasi um ein paar Tage nach vorn. Fängst ganz gewohnt nach 7 Tagen der Pause mit der neuen Packung an.
- Du nimmst die vergessene Pille nach. So wie du das gemacht hast und machst dann keine Pause, sondern fängst gleich mit der neuen Pillenpackung an.

In beiden Fällen hätte kein Eisprung statt gefunden und der Schutz wäre
durchgehend vorhanden gewesen.

Durch die Pille danach hast du es jetzt eher komplizierter gemacht.
Die erste Möglichkeit (wie oben beschrieben) fällt ja schon mal weg, du hast ja schon weiter die Pille genommen.
Bei der 2. Möglichkeit weis ich nicht, ob es deinem Körper so gut tun würde, die noch anzuwenden, da du ja die Pille danach genommen hast! Würde ich also nicht machen.

Einen Eisprung hattest du mit Sicherheit noch nicht und die Pille danach kann wirken.

Jetzt musst du aber zusätzlich verhüten bis du 7 Pillen der neuen Packung genommen hast. (Hättest du die Pille danach nicht genommen und eine der beiden Möglichkeit oben angewendet wäre das unnötig gewesen.) Nehme unter den jetzigen Umständen, die Pille aber unbedingt normal weiter, mit der normalen Pause und dann normal mit der nächsten Packung. Deine Blutung wird mit Sicherheit völlig anders auftreten, vielleicht auch erstmal durch die Pille danach ausbleiben bzw. sich verschieben. Mach dir deshalb aber keine Sorgen...

Also Pille wie normal auch weiter nehmen und die nächsten Tage zusätzlich verhüten. Dann ist alles gut. Und nächstes mal nicht überstürzt die Pille nehmen und schon gar nicht die Pille danach! Erst Beipackzettel lesen. Das hätte es dir wesentlich leichter gemacht. :-)

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Das ist eigentlich ganz einfach. Ist der Vertrag schon unterschrieben? Wenn ja hat sie allgemein gute Karten.

1. sie darf nicht mehr gekündigt werden
2. kann man auch schwanger eine Ausbildung machen
3. sollte der Beruf "gefährlich" sein stellt der Frauenarzt ein "individuelles Beschäftigungsverbot" aus. Das bedeutet, man darf dann nicht arbeiten, bekommt aber weiter Gehalt. Zur Schule gehen und Prüfungen schreiben kann sie trotzdem.
4. Die Ausbildung kann dann nach der Elternzeit einfach verlängert werden.

Im Internet findet man dazu auch ganz gute Seiten, die beschreiben welche Rechte man als Schwangere (auch in der Ausbildung) hat.

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