Egal was Du zum Download benutzt.

Der Download von YouTube-Videos und Musik für den privaten Bereich ist immer noch eine rechtliche Grauzone. Es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem jemand dafür belangt wurde. Wie auch – ist es doch selbst für YouTube unmöglich, zu unterscheiden, ob man das Video per Browser ansieht oder mit einem entsprechenden Tool auf die Festplatte zieht.Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. Man kann weiterhin ohne allzu schlechtes Gewissen YouTube-Videos und Musik für private Zwecke herunterladen.