Bei Foliensträhnen nimmt man ganz dünn gekämmte Strähnen und legt diese mit einem Stielkamm auf Aluminiumfolie. Danach färbt man die abgeteilten Strähnen ein, faltet die Aluminiumfolie auf die soeben gefärbten Strähnen und nimmt sich die nächsten Strähnen. Wenn alle Strähnen eingefärbt sind, geht es ans Einwirken. Lies dazu die Anleitung der Verpackung der Haarfarbe. Anschließend werden die Haare ausgewaschen und trocken geföhnt sowie gegebenenfalls geglättet.

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Die Eltern dürfen rechtlich eh bis zum 18. Lebensjahr entscheiden, was ihre Kinder zu tun und zu lassen haben. Es gibt den so genannten "Taschengeldparagraphen" im BGB, nach welchem der "Erwerb von rechtlichen Vorteilen und notwendigen Gegenständen mit eigenen Mitteln" erlaubt ist, die Höhe der eigenen Mittel und notwendige Gegenstände sind jedoch nicht festgelegt. Die Cousine soll bitte entweder warten, bis Sie 18 ist oder sich Makeup in angemessenem Wert von Verwandten, z. B. Tante und Onkel oder den Großeltern schenken lassen.

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Sie muss sich von dir im Gesicht verunstalten lassen (Makeup aber auch Splitcake)

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