Dir steht die zweite Jacke tatsächlich nicht zu. Das ist dir bewusst. Was macht man da? Genau, man schickt sie unter schriftlicher Schilderung des Sachverhaltes ( Name, Adresse und Kundennummer nicht vergessen ) an den Absender zurück.

Wenn du das unterlässt, dann machst du dich zumindest eines moralischen Betruges schuldig. Hier in Form einer zivilen ungerechtfertigten Bereicherung. 

Denn der Absender hat gegen dich wegen der zweiten Jacke einen Herausgabe Anspruch nach § 985 BGB . Also ja - das Versandhaus hat ein Recht die zweite Jacke zurück zu bekommen.

Kürzlich verrechnete sich eine Kassiererin zum meinen Gunsten. Ich bekam ca. 1,30 € zu viel ausgezahlt, was ich sofort merkte. Was tat ich? Ich gab es ihr sofort zurück. ( und hob mich so wohlwollend von der Masse ab )

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html

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Ein Brief mit 2 cm Höhe ist genauso teuer wie einer mit 1 cm Höhe. Wenn beide das gleiche Gewicht haben oder das Gewicht noch im Rahmen liegt.

Eine DVD Hülle kannst du nur in einen Brief versenden, der 1,45 € Porto kostet. Es sei denn, du verschickst es als Warensendung, dann kann es auch nur 0,85 € kosten.

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Mist.  :(

Diese feigen Idioten! In der Mehrzahl auf einen los gehen - großes Kino. Was für abartige Unterlauchs.

Haben denn nicht irgendwelche deiner Freunde ein paar große Brüder oder Bekannte, die den Leuten mal ne kräftige Ansage machen können?

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Ist möglich. Muss aber nicht sein. Du hast dich jedenfalls einer versuchten Leistungserschleichung ( schwarz fahren ) nach § 265a, Absatz 2 StGB strafbar gemacht.

Das kann angezeigt werden, muss aber nicht. Die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt musst du jedoch nicht zahlen, da du dir tatsächlich keine Beförderung erschlichen hast. ( hast dies nur versucht )

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

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