Guten morgen ihr lieben,

Ich arbeite bei einer Verbandsgemeinde im öffentlichen Dienst als Sachbearbeiterin. Am Sonntag, 09.06 wird gewählt und da hab ich Dienst ab 17 Uhr bis die Auszählingen beendet sind. Das kann dann mal gut und gerne Mitternacht werden. Dann hab ich noch fast eine Stunde heimfahrt und muss am nächsten Morgen um 4:30 Uhr aufstehen, weil ich um 8 Uhr schon wieder auf der Arbeit sein muss. Wie ist das in solch einem Fall geregelt? Muss da die Ruhezeit nicht auch bei 11 Srunden oder im Ausnahmefall bei 10 Srunden liegen? Zudem wüsste ich gerne woe solche Überstunden an einem Sonntag gezählt werden? Kommen da Zuschläge drauf?

Falls es eine Rolle spielt: ich bin keine Beamtin, ich habe meine Arbeitszeit wegen meinem Kind auf 19,5 Std reduziert und meine Arbeitstage sind Mo, Mi und Do.

Liebe Grüße und vielen Dank

Lisa-Marie