Du hast je nach Umfang das Recht deine Miete zu kürzen. Bitte im BGB oder Internet einmal bei Mietkürzung suchen. Gibt eine Tabelle um wieviel Prozent man kürzen darf und unter welchen Voraussetzungen….

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Schuhe sind Arbeitsbekleidung und dürfen aus Versicherungsgründen nicht ausgezogen werden. Mit Überzieher für die Schuhe besteht auf manchen Fußböden Rutschgefahr und diese können vom Handwerker verweigert werden. Der Mieter muss dann halt Laufwege selber abdecken.

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